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9 K 2446/22•Verwaltungsgericht Minden, 2024-11-20, 9 K 2446/22
9 K 2446/22Verwaltungsgericht20.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 9 K 2446/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:1120.9K2446.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2).
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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