Verwaltungsgericht Minden, 2024-10-10, 12 K 2146/24.A

12 K 2146/24.AVerwaltungsgericht10.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 12 K 2146/24.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-10

Aktenzeichen: 12 K 2146/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:1010.12K2146.24A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Juli 2022 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.