Verwaltungsgericht Minden, 2024-09-25, 9 K 845/23

9 K 845/23Verwaltungsgericht25.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 9 K 845/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-25

Aktenzeichen: 9 K 845/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0925.9K845.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Baugenehmigung der Beklagten vom 7. März 2023 in der Gestalt der Nachtragsbaugenehmigung vom 16. Mai 2024 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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