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9 K 845/23•Verwaltungsgericht Minden, 2024-09-25, 9 K 845/23
9 K 845/23Verwaltungsgericht25.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-25
Aktenzeichen: 9 K 845/23
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0925.9K845.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Baugenehmigung der Beklagten vom 7. März 2023 in der Gestalt der Nachtragsbaugenehmigung vom 16. Mai 2024 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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