Verwaltungsgericht Minden, 2024-09-11, 2 K 730/24.A

2 K 730/24.AVerwaltungsgericht11.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 730/24.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-11

Aktenzeichen: 2 K 730/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0911.2K730.24A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zu gleichen Teilen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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