Verwaltungsgericht Minden, 2024-07-18, 2 K 73/21.A

2 K 73/21.AVerwaltungsgericht18.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 73/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-18

Aktenzeichen: 2 K 73/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0718.2K73.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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