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3 L 142/24•Verwaltungsgericht Minden, 2024-03-28, 3 L 142/24
3 L 142/24Verwaltungsgericht28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 3 L 142/24
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0328.3L142.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht P.,
den Richter am Verwaltungsgericht A.,
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. L.
beschlossen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird auf 18.297,20 € festgesetzt.
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