Verwaltungsgericht Minden, 2024-03-14, 11 L 250/23

11 L 250/23Verwaltungsgericht14.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 L 250/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-14

Aktenzeichen: 11 L 250/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0314.11L250.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 3493/22 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 06.12.2022 wiederhergestellt.

Hinsichtlich Ziffer 3 der Ordnungsverfügung vom 06.12.2022 mit Ausnahme von Ziffer 3.2.2 wird die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, soweit sich die Regelungen auf die Emissionsbegrenzung nach Ziffer 1 beziehen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  1. Die Kosten des Verfahrens tragen Antragstellerin und Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

  2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

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