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3 K 7117/21•Verwaltungsgericht Minden, 2024-02-19, 3 K 7117/21
3 K 7117/21Verwaltungsgericht19.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-19
Aktenzeichen: 3 K 7117/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0219.3K7117.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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