Verwaltungsgericht Minden, 2023-11-10, 9 L 1002/23

9 L 1002/23Verwaltungsgericht10.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 9 L 1002/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-10

Aktenzeichen: 9 L 1002/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:1110.9L1002.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

    1. Der Beschluss vom 27. Oktober 2023 in dem Verfahren 9 L 905/23 wird geändert. Der Tenor zu Ziffer 2 Satz 2 lautet nunmehr wie folgt:

„Weiterhin erlaubt sind Rodungsmaßnahmen und Kahlhiebe, bei denen sichergestellt ist, dass sie als forstwirtschaftliche Maßnahme mit dem Ziel einer Wiederaufforstung erfolgen.“

  1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  2. Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.

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