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7 K 2150/20•Verwaltungsgericht Minden, 2023-08-15, 7 K 2150/20
7 K 2150/20Verwaltungsgericht15.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 7 K 2150/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0815.7K2150.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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