Verwaltungsgericht Minden, 2023-07-31, 3 L 626/23

3 L 626/23Verwaltungsgericht31.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 L 626/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-31

Aktenzeichen: 3 L 626/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0731.3L626.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
    1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

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