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1 K 1095/20•Verwaltungsgericht Minden, 2023-07-27, 1 K 1095/20
1 K 1095/20Verwaltungsgericht27.07.2023
Zur Verwirkung des Rechts eines Bauherrn, die Unwirksamkeit eines Bebauungsplansgeltend zu machen (hier bejaht). VG Minden, Urteil vom 27. Juli 2023 - 1 K 1095/20
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 1 K 1095/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0727.1K1095.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: BauGB § 30 Abs 1 BauGB § 31 Abs 2 BauNVO § 11 BauO NRW § 77 Abs 1 BGB § 242
Zur Verwirkung des Rechts eines Bauherrn, die Unwirksamkeit eines Bebauungsplansgeltend zu machen (hier bejaht).
VG Minden, Urteil vom 27. Juli 2023 - 1 K 1095/20
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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