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7 K 1979/20•Verwaltungsgericht Minden, 2023-05-03, 7 K 1979/20
7 K 1979/20Verwaltungsgericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 7 K 1979/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0503.7K1979.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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