Verwaltungsgericht Minden, 2023-05-03, 2 L 353/23

2 L 353/23Verwaltungsgericht03.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 353/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-03

Aktenzeichen: 2 L 353/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0503.2L353.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller am 11. Mai 2023 die Wandelhalle im Kurpark [Ort] für die politische Veranstaltung [Veranstaltungsname] in der Zeit von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu den üblichen Bedingungen zur Nutzung zu überlassen.

  2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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