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16 K 1291/21•Verwaltungsgericht Minden, 2023-04-19, 16 K 1291/21
16 K 1291/21Verwaltungsgericht19.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-19
Aktenzeichen: 16 K 1291/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0419.16K1291.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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