Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-28, 3 K 3858/19

3 K 3858/19Verwaltungsgericht28.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 K 3858/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-28

Aktenzeichen: 3 K 3858/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0328.3K3858.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Die Ablehnungsbescheide der Beklagten vom 27.11.2019 und vom 28.11.2019 werden hinsichtlich der Standorte 1, 5, 6, 11, 13, 16, 19 und 30 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den auf diese Standorte bezogenen Antrag der Klägerin vom 17.07.2019 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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