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3 K 3386/19•Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-28, 3 K 3386/19
3 K 3386/19Verwaltungsgericht28.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-28
Aktenzeichen: 3 K 3386/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0328.3K3386.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheids vom 24.03.2020 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 16.07.2019 auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum der Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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