Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-15, 1 K 7619/17.A

1 K 7619/17.AVerwaltungsgericht15.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 1 K 7619/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-15

Aktenzeichen: 1 K 7619/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0315.1K7619.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Soweit die Kläger die Klagen zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je 1/4; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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