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1 K 7619/17.A•Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-15, 1 K 7619/17.A
1 K 7619/17.AVerwaltungsgericht15.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 1 K 7619/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0315.1K7619.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Soweit die Kläger die Klagen zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je 1/4; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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