Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-08, 11 K 2853/20

11 K 2853/20Verwaltungsgericht08.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 2853/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 11 K 2853/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0308.11K2853.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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