Verwaltungsgericht Minden, 2023-01-25, 2 K 2686/19

2 K 2686/19Verwaltungsgericht25.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 2686/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-01-25

Aktenzeichen: 2 K 2686/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0125.2K2686.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zu gleichen Teilen.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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