Verwaltungsgericht Minden, 2022-12-21, 3 L 566/22

3 L 566/22Verwaltungsgericht21.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 L 566/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-21

Aktenzeichen: 3 L 566/22

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1221.3L566.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

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