Verwaltungsgericht Minden, 2022-12-12, 2 K 1915/21.A

2 K 1915/21.AVerwaltungsgericht12.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 1915/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-12

Aktenzeichen: 2 K 1915/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1212.2K1915.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13.04.2021 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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