Verwaltungsgericht Minden, 2022-11-22, 2 K 2908/19

2 K 2908/19Verwaltungsgericht22.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 2908/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2022-11-22

Aktenzeichen: 2 K 2908/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1122.2K2908.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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