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9 L 671/22•Verwaltungsgericht Minden, 2022-11-21, 9 L 671/22
9 L 671/22Verwaltungsgericht21.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-21
Aktenzeichen: 9 L 671/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1121.9L671.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24. August 2022 – 9 K 2411/22 – gegen die in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 16. August 2022 enthaltene denkmalrechtliche Verfügung wird wiederhergestellt und gegen die in dem Bescheid enthaltene Zwangsgeldandrohung angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 200,- € festgesetzt.
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