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7 K 1188/21•Verwaltungsgericht Minden, 2022-11-18, 7 K 1188/21
7 K 1188/21Verwaltungsgericht18.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 7 K 1188/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1118.7K1188.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Ziffer 1 der Allgemeinverfügung der Beklagten vom 30. März 2021 rechtswidrig gewesen ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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