Verwaltungsgericht Minden, 2022-10-25, 3 L 648/22

3 L 648/22Verwaltungsgericht25.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 L 648/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: 3 L 648/22

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:1025.3L648.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

  2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht für erstattungsfähig erklärt werden.

  3. Der Streitwert wird auf 50 € festgesetzt.

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