Verwaltungsgericht Minden, 2022-09-09, 2 K 3680/19

2 K 3680/19Verwaltungsgericht09.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 3680/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-09

Aktenzeichen: 2 K 3680/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0909.2K3680.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung Höhe des Vollstreckungsbeitrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.