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2 K 3680/19•Verwaltungsgericht Minden, 2022-09-09, 2 K 3680/19
2 K 3680/19Verwaltungsgericht09.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-09
Aktenzeichen: 2 K 3680/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0909.2K3680.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung Höhe des Vollstreckungsbeitrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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