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16 K 6231/21•Verwaltungsgericht Minden, 2022-08-29, 16 K 6231/21
16 K 6231/21Verwaltungsgericht29.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-29
Aktenzeichen: 16 K 6231/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0829.16K6231.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des festzusetzenden Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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