Verwaltungsgericht Minden, 2022-06-27, 10 K 3582/19

10 K 3582/19Verwaltungsgericht27.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 3582/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-27

Aktenzeichen: 10 K 3582/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0627.10K3582.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Soweit die Widerklage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Landrats des Kreises I. vom 25. Oktober 2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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