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12 K 277/17•Verwaltungsgericht Minden, 2022-05-31, 12 K 277/17
12 K 277/17Verwaltungsgericht31.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 12 K 277/17
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0531.12K277.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundeseisenbahnvermögens vom 12. Juli 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2016 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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