Verwaltungsgericht Minden, 2022-04-06, 10 K 3200/20.A

10 K 3200/20.AVerwaltungsgericht06.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 3200/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-06

Aktenzeichen: 10 K 3200/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0406.10K3200.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03. Dezember 2020 wird aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.