Verwaltungsgericht Minden, 2022-03-04, 1 K 775/19

1 K 775/19Verwaltungsgericht04.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 1 K 775/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 1 K 775/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0304.1K775.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 6. Februar 2019 (Bauordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung) wird aufgehoben, soweit dem Kläger damit aufgegeben wurde, die Nutzung des streitgegenständlichen Gebäudes durch seine Mieter zu beenden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 75 %, die Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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