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2 L 508/21•Verwaltungsgericht Minden, 2022-02-17, 2 L 508/21
2 L 508/21Verwaltungsgericht17.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-17
Aktenzeichen: 2 L 508/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0217.2L508.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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