Verwaltungsgericht Minden, 2022-02-17, 2 L 508/21

2 L 508/21Verwaltungsgericht17.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 508/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-17

Aktenzeichen: 2 L 508/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0217.2L508.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.