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9 K 6856/21•Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-28, 9 K 6856/21
9 K 6856/21Verwaltungsgericht28.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 9 K 6856/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0128.9K6856.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Das von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärte Verfahren wird in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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