Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-26, 7a K 877/21

7a K 877/21Verwaltungsgericht26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 7a K 877/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 7a K 877/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0126.7A.K877.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7a. Kammer

Tenor

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des M. X. -M1. vom 16. Februar 2021 verpflichtet, der Klägerin für den Mitarbeiter W. B. für den Zeitraum vom 20. Juni bis zum 29. Juni 2020 eine Erstattung in Höhe von 357,76 Euro (Netto-Verdienstausfall) zuzüglich 237,06 Euro geleisteter Sozialabgaben zu bewilligen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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