Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-26, 7a K 739/21

7a K 739/21Verwaltungsgericht26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 7a K 739/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 7a K 739/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0126.7A.K739.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7a. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage - sinngemäß - zurückgenommen hat.

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des K. vom 3. Februar 2021 verpflichtet, der Klägerin für den Arbeitnehmer B. C. betreffend den Zeitraum vom 18. Juni 2020 bis zum 2. Juli 2020 eine Erstattung in Höhe von 762,35 Euro (Netto-Verdienstausfall) zuzüglich 383,14 Euro geleisteter Sozialabgaben zu bewilligen, sowie auf diesen Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu leisten.Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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