Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-26, 7a K 424/21

7a K 424/21Verwaltungsgericht26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 7a K 424/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 7a K 424/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0126.7A.K424.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7a. Kammer

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des M. vom 20. Januar 2021 verpflichtet, der Klägerin für den Mitarbeiter O. D. N. betreffend den Zeitraum vom 18. Juni bis zum 30. Juni 2020 eine Erstattung in Höhe von 574,44 Euro (Netto-Verdienstausfall) zuzüglich 390,39 Euro geleisteter Sozialabgaben zu bewilligen, sowie auf diesen Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtsanhängigkeit zu zahlen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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