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3 L 893/21•Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-20, 3 L 893/21
3 L 893/21Verwaltungsgericht20.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 3 L 893/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0120.3L893.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
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