Verwaltungsgericht Minden, 2021-11-19, 2 K 2478/18

2 K 2478/18Verwaltungsgericht19.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 2478/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-19

Aktenzeichen: 2 K 2478/18

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1119.2K2478.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung Höhe des Vollstreckungsbeitrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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