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12 L 623/21.A•Verwaltungsgericht Minden, 2021-10-07, 12 L 623/21.A
12 L 623/21.AVerwaltungsgericht07.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-07
Aktenzeichen: 12 L 623/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1007.12L623.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt B. (C1. ) wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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