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3 L 513/21•Verwaltungsgericht Minden, 2021-10-06, 3 L 513/21
3 L 513/21Verwaltungsgericht06.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-06
Aktenzeichen: 3 L 513/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1006.3L513.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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