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2 L 595/21•Verwaltungsgericht Minden, 2021-09-08, 2 L 595/21
2 L 595/21Verwaltungsgericht08.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-08
Aktenzeichen: 2 L 595/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0908.2L595.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Dem Antragsgegner wird nachgelassen, unter rechtmäßiger Ausübung seines Ordnungsrechts gemäß § 51 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Antragsteller den Nachweis einer Immunisierung oder einer für den Antragsteller kostenlosen Testung zu verlangen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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