Verwaltungsgericht Minden, 2021-08-02, 8 K 293/19

8 K 293/19Verwaltungsgericht02.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 8 K 293/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-02

Aktenzeichen: 8 K 293/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0802.8K293.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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