projekte
8 K 293/19•Verwaltungsgericht Minden, 2021-08-02, 8 K 293/19
8 K 293/19Verwaltungsgericht02.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-02
Aktenzeichen: 8 K 293/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0802.8K293.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.