projekte
7 K 2069/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-06-23, 7 K 2069/18
7 K 2069/18Verwaltungsgericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 7 K 2069/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0623.7K2069.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des festzusetzenden Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.