Verwaltungsgericht Minden, 2021-06-15, 2 L 146/21

2 L 146/21Verwaltungsgericht15.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 146/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-15

Aktenzeichen: 2 L 146/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0615.2L146.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 2.538,68 € festgesetzt.

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