Verwaltungsgericht Minden, 2021-05-06, 6 L 79/21

6 L 79/21Verwaltungsgericht06.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 6 L 79/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-06

Aktenzeichen: 6 L 79/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0506.6L79.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. August 2020 (6 L 414/20) wird abgelehnt.

  2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

  3. Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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