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6 L 79/21•Verwaltungsgericht Minden, 2021-05-06, 6 L 79/21
6 L 79/21Verwaltungsgericht06.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-06
Aktenzeichen: 6 L 79/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0506.6L79.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. August 2020 (6 L 414/20) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
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