Verwaltungsgericht Minden, 2021-04-22, 12 K 1792/18

12 K 1792/18Verwaltungsgericht22.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 12 K 1792/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-22

Aktenzeichen: 12 K 1792/18

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0422.12K1792.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E1. vom 5. September 2017 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 21. März 2018 verpflichtet, die Erfahrungsstufe der Klägerin für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 91 Abs. 13 Satz 1 LBesG NRW neu festzusetzen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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