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8 K 2103/19•Verwaltungsgericht Minden, 2021-04-14, 8 K 2103/19
8 K 2103/19Verwaltungsgericht14.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-14
Aktenzeichen: 8 K 2103/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0414.8K2103.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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