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12 K 10288/17•Verwaltungsgericht Minden, 2021-03-26, 12 K 10288/17
12 K 10288/17Verwaltungsgericht26.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 12 K 10288/17
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0326.12K10288.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 10. Mai 2017 in Gestalt des Widerspruchs-bescheids vom 6. November 2017 verpflichtet, der Klägerin fünf Tage Erholungsurlaub gutzuschreiben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten jeweils vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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