Verwaltungsgericht Minden, 2021-03-17, 2 L 104/21

2 L 104/21Verwaltungsgericht17.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 104/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-17

Aktenzeichen: 2 L 104/21

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0317.2L104.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die von ihm gebildeten Ratsausschüsse Haupt- und Finanzausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Wahlausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Betriebsausschuss, Umwelt-ausschuss, Ausschuss für Familie, Soziales und Teilhabe, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften, Ausschuss für Verkehr und Sicherheit, Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesundheit aufzulösen und neu zu bilden.

  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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